Zur Startseite

Information & Orientierung

Erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen und das Verpackungsgesetz

Verpackungen unterliegen in Europa der sogenannten erweiterten Produktverantwortung. Heißt: Unternehmen, die verpackte Waren in Umlauf bringen, sind dafür verantwortlich, dass die Verpackungen die Umwelt möglichst wenig belasten.

Am wenigsten belastet eine Verpackung, die es nicht gibt. Somit steht die Vermeidung von Verpackungen an erster Stelle der Abfallhierarchie. Die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre wirken sich auch auf den Verpackungsverbrauch aus. Dazu zählen etwa die wachsende Bedeutung des Onlinehandels und des Außer-Haus-Verzehrs (Coffee-to-go), genauso wie die steigende Zahl an Single-Haushalten und voll Berufstätigen (mehr vorverarbeitete Lebensmittel). Der ökologische Rucksack einer verpackten Ware übersteigt in der Regel den der Verpackung um ein Vielfaches. Im Rahmen dessen sind auch die Anforderungen an Verpackungen gewachsen. Es entspricht dem Grundsatz der Vermeidung, dass die Ware durch eine entsprechend gestaltete Verpackung deutlich länger haltbar ist. Gerade diese Ausgestaltung führt teilweise dazu, dass Verpackungen verwendet werden, die nur eingeschränkt oder schlechter recycelbar sind, beispielsweise durch die Verwendung von Barriereschichten. Ein weiteres Beispiel: Eine kleine Verpackung mit „Single-Füllgröße“ vermeidet Food-Waste, erhöht aber den Verpackungsverbrauch und die Anzahl an Verpackungen steigt. Diese ökologischen Zielkonflikte verdeutlichen die inhaltlichen Herausforderungen.

Daher ist es umso wichtiger, dass die Verpackungen, die nicht vermieden werden, erneut verwendet oder möglichst hochwertig recycelt werden. Um Wettbewerbsgleichheit zu erreichen, müssen Unternehmen für Verkaufs-, Um-, Versand- und Serviceverpackungen die erweiterte Produktverantwortung übernehmen und das Recycling dieser Verpackungen finanzieren. Zudem muss die gesamte Wertschöpfungskette einbezogen und die Verbraucher besser informiert werden, um das hochwertige Recycling von Verpackungsabfällen zu fördern. Das zu erreichen, ist Ziel des Verpackungsgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.

Rolle, Aufgaben, Ziele: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und das Verpackungsgesetz

Hier gelangen Sie zum Verpackungsgesetz


Diese Informationsseiten könnten für Sie ebenfalls hilfreich sein: